Die Anzahl der Sitze im Gemeinderat richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Gemeinde. In kleineren Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern besteht der Gemeinderat oft aus nur acht Personen. Hingegen haben große Städte mit über 400.000 Einwohnern oft Stadträte, die aus 60 Personen bestehen. Ab 5000 Einwohner spricht man von Stadtrat.