Die Anzahl der Sitze im Stadtrat richtet sich nach der Bevölkerungszahl einer Stadt in Sachsen. In kleineren Städten ab 5000 Einwohnern besteht der Stadtrat aus 15 Personen. Hingegen besteht die Stadtrat Größe ab 200.000 Einwohnern aus 50 Personen. Wichtig: Diese Zahlen sind nur Schätzungen.
Einwohner | Stadträte | |
ab | 5.000 | 15 |
ab | 10.000 | 18 |
ab | 20.000 | 22 |
ab | 30.000 | 26 |
ab | 50.000 | 34 |
ab | 100.000 | 46 |
ab | 200.000 | 50 |