Die Anzahl der Sitze im Stadtrat richtet sich nach der Bevölkerungszahl einer Stadt in Mecklenburg-Vorpommern. In kleineren Städten ab 5000 Einwohnern besteht der Stadtrat aus 15 Personen. Hingegen besteht die Stadtrat Größe ab 200.000 Einwohnern aus 53 Personen. Wichtig: Diese Zahlen sind nur Schätzungen.
Einwohner | Stadträte | |
ab | 5.000 | 15 |
ab | 10.000 | 21 |
ab | 20.000 | 25 |
ab | 30.000 | 29 |
ab | 50.000 | 37 |
ab | 100.000 | 45 |
ab | 200.000 | 53 |
Quellen: https://www.wahlrecht.de/kommunal/mecklenburg-vorpommern.html