Die Anzahl der Sitze im Stadtrat richtet sich nach der Bevölkerungszahl einer Stadt in Thüringen. In kleineren Städten ab 5000 Einwohnern besteht der Stadtrat aus 16 Personen. Hingegen besteht die Stadtrat Größe ab 200.000 Einwohnern aus 46 Personen. Wichtig: Diese Zahlen sind nur Schätzungen.
Einwohner | Stadträte | |
ab | 5.000 | 16 |
ab | 10.000 | 20 |
ab | 20.000 | 24 |
ab | 30.000 | 30 |
ab | 50.000 | 36 |
ab | 100.000 | 42 |
ab | 200.000 | 46 |
Quelle: https://www.wahlrecht.de/kommunal/thueringen.html