Die Anzahl der Sitze im Stadtrat richtet sich nach der Bevölkerungszahl einer Stadt in Schleswig-Holstein. In kleineren Städten ab 5000 Einwohnern besteht der Stadtrat aus 17 Personen. Hingegen besteht die Stadtrat Größe ab 200.000 Einwohnern aus 49 Personen. Wichtig: Diese Zahlen sind nur Schätzungen.
Einwohner | Stadträte | |
ab | 5.000 | 17 |
ab | 10.000 | 19 |
ab | 20.000 | 24 |
ab | 30.000 | 29 |
ab | 50.000 | 39 |
ab | 100.000 | 43 |
ab | 200.000 | 49 |
Quellen: https://www.wahlrecht.de/kommunal/schleswig-holstein.html