Stadträte haben normalerweise den Status von ehrenamtlichen Beamten. Sie erhalten eine Stadtrat Aufwandsentschaedigung. Die Vergütungen sind abhängig von der Stadtrat Größe. In einigen Gemeinden kann die Hauptsatzung jedoch bestimmen, dass ein Stadtrat als hauptamtlicher Wahlbeamter arbeitet. In diesem Fall übernimmt der Bürgermeister Teile der Stadtverwaltung und überträgt sie dem Stadtrat als Dezernent, der dafür eigenverantwortlich zuständig ist.