Stadtrat Aufwandsentschädigung Thüringen

Die Stadtrat Aufwandsentschädigung in Thüringen liegt bei 205 € in einer Stadt bis zu 50.000 Einwohnern. Für jede Sitzung gibt es ein Sitzungsgeld in Höhe von 16€ bis 36 €.

 

 

 

Einw.PauschaleSockelSitzungsgeld
bis5.000103 €26 €16 bis 36 €
bis10.000154 €77 €16 bis 36 €
bis50.000205 €128 €16 bis 36 €
bis100.000256 €179 €16 bis 36 €
über100.000307 €231 €16 bis 36 €

 

Für jede Teilnahme an Sitzungen von Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag und deren Ausschüsse sowie bei Fraktionssitzungen zur Vorbereitung von Sitzungen können Sitzungsgelder gezahlt werden. Es dürfen nicht mehr als das Zweifache der Zahl der regulären Sitzungen als Fraktionssitzungen abgerechnet werden. Pro Tag können maximal zwei Sitzungsgelder ausgezahlt werden.

 

Quelle: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-GemuaEntschVTHV1P1