Stadtrat Aufwandsentschädigung in Sachsen

Sie können steuerfreie Pauschalentschädigungen und Sitzungsgelder erhalten, solange sie während Ihrer Mitgliedschaft die in der Tabelle angegebenen Beträge nicht überschreiten. Der volle Jahresbetrag kann nur steuerfrei angesetzt werden, wenn Sie das ganze Jahr Mitglied im Stadtrat oder Gemeinderat waren.

 

Steuer­freibetragmonatlichjährlich
in einer Gemeinde oder Stadt mit:  
höchstens 20 000 Einwohnern125 Euro1 500 Euro
20 001 bis 50 000 Einwohnern199 Euro2 388 Euro
50 001 bis 150 000 Einwohnern245 Euro2 940 Euro
150 001 bis 450 000 Einwohnern307 Euro3 684 Euro
mehr als 450 000 Einwohnern367 Euro4 404 Euro

 

Beispiel für die Stadträte in Leipzig: Stadträtinnen und Stadträte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 537,60 Euro. Zudem gibt es für jede Ausschuss-Sitzung 52,40 Euro und für jede Stadtratssitzung 104,81 Euro als Sitzungsgeld. Zur Abgeltung der Fahrtkosten erhalten Stadträtinnen und Stadträte zusätzlich eine Mobilitätspauschale von 71,80 Euro.

 

Fahrtkostenerstattung: Zusätzlich zu den steuerfreien Beträgen können Sie die tatsächlichen Fahrtkosten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück steuerfrei erstattet bekommen, wenn Sie an Sitzungen des Gemeinderats, der Fraktion, Bürgerversammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen. Bei der Nutzung eines eigenen Autos gilt die Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz oder entsprechenden Landesgesetzen. Pauschale Fahrtkostenerstattungen, die zusammen mit den übrigen Entschädigungen die Höchstbeträge nach Nummer 1 übersteigen, sind jedoch steuerpflichtig, auch wenn sie nach Entfernung oder durchschnittlichen Sitzungszahlen gestaffelt sind.

 

Quelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19441-Steuerliche-Behandlung-von-Entschaedigungen-kommunaler-Wahlbeamten#romI