Sie können steuerfreie Pauschalentschädigungen und Sitzungsgelder erhalten, solange sie während Ihrer Mitgliedschaft die in der Tabelle angegebenen Beträge nicht überschreiten. Der volle Jahresbetrag kann nur steuerfrei angesetzt werden, wenn Sie das ganze Jahr Mitglied im Stadtrat oder Gemeinderat waren.
Steuerfreibetrag | monatlich | jährlich |
in einer Gemeinde oder Stadt mit: | ||
höchstens 20 000 Einwohnern | 125 Euro | 1 500 Euro |
20 001 bis 50 000 Einwohnern | 199 Euro | 2 388 Euro |
50 001 bis 150 000 Einwohnern | 245 Euro | 2 940 Euro |
150 001 bis 450 000 Einwohnern | 307 Euro | 3 684 Euro |
mehr als 450 000 Einwohnern | 367 Euro | 4 404 Euro |
Beispiel für die Stadträte in Leipzig: Stadträtinnen und Stadträte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 537,60 Euro. Zudem gibt es für jede Ausschuss-Sitzung 52,40 Euro und für jede Stadtratssitzung 104,81 Euro als Sitzungsgeld. Zur Abgeltung der Fahrtkosten erhalten Stadträtinnen und Stadträte zusätzlich eine Mobilitätspauschale von 71,80 Euro.
Fahrtkostenerstattung: Zusätzlich zu den steuerfreien Beträgen können Sie die tatsächlichen Fahrtkosten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück steuerfrei erstattet bekommen, wenn Sie an Sitzungen des Gemeinderats, der Fraktion, Bürgerversammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen. Bei der Nutzung eines eigenen Autos gilt die Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz oder entsprechenden Landesgesetzen. Pauschale Fahrtkostenerstattungen, die zusammen mit den übrigen Entschädigungen die Höchstbeträge nach Nummer 1 übersteigen, sind jedoch steuerpflichtig, auch wenn sie nach Entfernung oder durchschnittlichen Sitzungszahlen gestaffelt sind.